Selbst der Iblis oder Satan genannte Teufel zählt zu den Geistern. Dies geht aus dem 50. Vers der KEHF Sure hervor:

“... nur Satan warf sich nicht vor ihm ( Adam) nieder, weil er von dem Geschlecht der Geister ist!”

Der größte Wunsch der Geister ist es, die Menschen in ihrem Glauben auf Irrwege zu führen und sie den Koran, wenigstens zu Teil, ablehnen zu lassen. Aus diesem Grunde geben sie ihnen Inspirationen, welche sie weg vom Islam, hin zu den Irrwegen der Indischen Religionen führt.

Sie bringen die Menschen vom Glauben an Allah ab und führen sie zu dem Glauben an Götter, indem sie ihnen Fehlinformationen eingeben, welche konträr sind, zum Glauben an die Einheit (Tewhid)...

Damit sich die Menschen vor den Versuchungen der Geister, welche die größten Unruhestifter für das Menschengeschlecht darstellen, schützen können, müssen sie diese erst einmal die Geister gut kennen lernen! Denn im Koran findet sich an zahllosen Stellen die Warnung, dass der Satan zu den Geistern zählt!

Im Koran werden die Geister als “rauchloses Feuer” also “Mikro Wellen” oder “die Poren durchdringendes, vergiftendes Feuer”, sie haben also eine Strahlenförmige Substanz.

Die Einflüsse, welche sie auf uns ausüben werden ähnlich der Telepathie von unseren Gehirnen dechiffriert, aus diesem Grunde können wir auch nicht bemerken, woher diese Beeinflussungen kommen.

Abschließend sollten wir folgendes feststellen:

Diejenigen, die glauben mir Geistern zu reden, die von den Geistern geschädigt werden, die Anhänger der Reinkarnation sind, diejenigen welche denken, dass sie von den Geistern verwunschen sind oder sich verschiedenen Zwängen ausgesetzt fühlen sollten folgende Koranverse Auswendiglernen und 200 bis 300 mal an Tag lesen, sie werden in kürzester Zeit großen Nutzen davon haben...

Das Gebet, welches in der Sad Sure im 41. Vers und in der Müminun Sure Vers 98/99 steht ist folgendes:

 

“RABBI INNIE MESSENIEESCH SCHEYTANU BINUSBIN WE ASAB. RABBI EUSÜ BIKE MIN HEMESATISCH SCHEYÂTIENI WE EUSÜ BIKE RABBI EN YACHDURUN. WE HIFSAN MIN KÜLLI SCHEYTANIN MÂRID.”

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